Im Krankheitsfall ist man oft auf Hilfe von außen angewiesen. Freundlichkeit, Geduld und Rücksichtnahme auf Ihren Gesundheitszustand sind für uns selbstverständlich. Wir holen Sie in Ihrer Wohnung in Clausthal-Zellerfeld oder näherer Umgebung ab und bringen Sie nicht nur bis zur Zieladresse, sondern direkt zu Ihrem Ansprechpartner.

Die Genehmigung Ihres Kostenträgers (Krankenkasse) muss vor Fahrtantritt vorliegen! Nur der Verordnungsschein alleine reicht nicht aus, damit die Fahrt von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Krankenkassen erstatten Kosten für Patiententransporte mit dem Taxi nur in bestimmten, medizinisch notwendigen Fällen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme für Ihren Krankentransport genehmigt wird. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte achten Sie darauf, dass die Ihnen erteilte Verordnung von Ihrem Arzt vollständig ausgefüllt wird!

Der Eigenanteil wird entweder bar bezahlt (gegen Quittung) oder er wird monatlich in Rechnung gestellt. Sofern Sie nicht durch einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen befreit sind, beträgt Ihr Eigenanteil je Krankenfahrt 10% des Fahrpreises, mindestens € 5,00, höchstens € 10,00 pro Fahrt (jeweils Hin- und Rückfahrt). Sofern für Sie eine Chemo- oder Strahlentherapie vorgesehen ist, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für die Fahrten zu den jeweiligen ambulanten Behandlungen.

Die Leistung der Kassen liegt darin begründet, dass durch die Behandlung Ihr Immunsystem sehr geschwächt und der Kontakt mit ansteckenden Erregern möglichst zu vermeiden ist. Damit stellen Fahrten in Bussen oder Bahnen für Sie ein persönlich höheres Gesundheitsrisiko dar.

Wir tragen Ihrem Gesundheitszustand in der Form Rechnung, als dass wir Ihnen nur einwandfrei saubere Fahrzeuge schicken und des Weiteren darauf achten, dass Ihr Fahrer selbst, gesundheitlich für Sie unbedenklich ist. Bitte beachten Sie, dass auch sogenannte Serienfahrten zur ambulanten Behandlung einer Chemo- oder Strahlentherapie im Vorfeld durch die Krankenkasse genehmigt werden muss.

Sobald Ihr Behandlungstermin feststeht, bitten Sie Ihren behandelnden Arzt um Ausstellung einer Verordnung zur Beförderung mit dem Taxi und reichen diese umgehend bei Ihrer Kasse ein. Somit ist gewährleistet, dass auf Sie keine finanziellen Belastungen durch die Taxifahrten zukommen, Sie überlassen uns die genehmigte vom Arzt unterschriebene Verordnung. Sowie den abgestempelten Schein vom Krankenhaus, woraus man ersieht, an welchen Tagen Sie an der Behandlung teilgenommen haben. Außerdem müssen Sie jede ausgeführte Fahrt mit Ihrer Unterschrift bestätigen (Hin- und Rückfahrt). Dazu erhalten Sie entweder von Ihrer Krankenkasse oder von uns eine Tabelle, in welche die die Termine eingetragen und von Ihnen unterschrieben werden. Mit diesen Unterlagen können wir dann direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.